Blasmusikfest 2012.
26.04 – 29.04 2012 Split
WETTBEWERBSORDNUNG
1. Ziel
Das Ziel des Festivals ist die Förderung der Popularität der Blasmusik, die Entstehung der Kooperation zwischen den Orchestern und Erweiterung der Qualität der Amateurarbeit in der Mitteleuropäischen Region. An diesen Gründen ist das Festival offen für die Orchester die aus anderen Teilen der Europa und Welt kommen. Das Festival ist ein Wettbewerb und die Orchester treten in vier Kategorien an (A, B, C und D) die sich in der Stufe der Schwieriegkeit unterscheiden.
2. Teilnahmebedingungen
Für alle teilnehmenden Orchester ist die Wettbewerbsordnung bindend. Es können maximal 25 Orchester am Mitteleuropa Blasmusikfestival 2012 teilnehmen.
Der Veranstalter lässt zu, dass in jedem Orchester auch professionelle Musiker mitwirken – unter der Bedingung, dass diese Mitglieder des jeweiligen Orchesters sind.
Beim Wettbewerb dürfen die Orchester nur mit eigenen Kräften antreten. Im Interesse einer werkgetreuen Interpretation dürfen Mangelinstrumente mit Aushilfen (keine professionellen Musiker) besetzt werden. Außerdem können fehlende Stimmen insgesamt durch maximal drei Aushilfen besetzt werden.
Eine Aufstellung aller Musiker muss der Anmeldung zum Festival angefügt sein. Aus ihr muss hervorgehen bei welchen Musikern es sich um Aushilfen und professionelle Musiker handelt. Eine eventuelle Überprüfung dieser Daten bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
3. Durchführung
Das Programm des Festivals besteht aus zwei Teilen: 1. Wetbewerbe 2. Freiwillige Teil
3. 1. Rahmenprogramm - Wettbewerb
Das Festival ist als ein Wettbewerb ausgedacht und die teilnehmenden Orchester werden in vier Kategorien antreten.
Die Orchester können beim Wettbewerb zwischen einer Teilnahme in der schweren Kategorie A) Höchststufe, B) Oberstufe, C) Mittelstufe und der leichtesten D) Unterstufe wählen. In vier Kategorien müssen insgesamt drei Stücke vorgetragen werden.
3.1. a) Die Orchester können beim Wettbewerb zwischen einer Teilnahme in der Kategorien „Höchststufe“, „Oberstufe“ und „Mittelstufe“ wählen. In drei Kategorien müssen insgesamt drei Stücke vorgetragen werden:
- Einspielwerk
- Pflichtstück
- Selbstwahlstück
Pflichtstücke
a) Höchststufe: Alfred Reed: “El Camino Real” (Hal Leonard Publishing)
b) Oberstufe: Gustav Holst (Editiert: Colin Matthews): „Second Suite“ (Boosey and Hawkes)
c) Mittelstufe: Rob Goorhuis: „The Battle von Varlar“ (Gobelin)
Alle Werke können über die gängigen Auslieferungsverlage bezogen werden, z. B.:
Musikverlag Abel |
Musikverlag Rundel |
De Haske Publications BV |
Die Reihenfolge von Pflicht- und Selbstwahlstück ist nicht vorgegeben, muss aber vor dem Auftritt der Jury bekannt gegeben werden. Das Einspielstück wird nicht bewertet. Bei ihm muss es sich um einen Choral oder Marsch von hoher künstlerischer Qualität aus dem Herkunftsland des Orchesters handeln.
Die Wahl des Pflichtstückes bestimmt die Kategorie des Orchesters. Das Selbstwahlstück muss einen vergleichbaren oder höheren Schwierigkeitsgrad als das Pflichtstück aufweisen. Beim Pflichtstück muss es sich um ein Werk mit einem hohen musikalischen Gehalt handeln. Instrumentale oder vokale Solo-Werke sind nicht zugelassen.
In allen drei Kategorien darf eine Spielzeit von insgesamt 30 Minuten nicht überschritten werden.
Das Orchester verpflichtet sich bis zum 10. Marz 2012 das Selbstwahlstück in dreifacher Ausführung an den Veranstalter zu schicken.
3.1. b) Die obligatorische D Kategorie
Die Orchester die sich für die Kategorien D entscheiden, werden drei verschiedene Kompositionen aufführen:
a ) Jedes Orchester führt ein Stück von einem Komponisten aus dem Herkunftsland des Orchesters auf.
b ) Jedes Orchester spielt einen Marsch eines Komponisten welcher dem Mitteleuropäischen Kulturkreis zugehörig ist. (Vorschlag der Organisatoren ist ein Stück aus dem
Österreichischem –Tschechischem Repertoire)
c ) Jedes Orchester führt ein Stück aus der Unterhaltungsmusik auf (Pop,Jazz,Evergreens o.ä.)
Vor Wettbewerbsbeginn hat jedes Orchester eine Einspielzeit von 3 Minuten auf der Bühne. Der Vortrag der einzelnen Stücke beginnt auf Zeichen der Jury.
Das Orchester verpflichtet sich bis zum 10. März 2012 drei Kompositionen) in dreifacher Ausführung an den Veranstalter zu schicken.
3. 2. Freiwillige Teil
Das Festivals beinhaltet die Möglichkeit einer halbstündige Aufführung auf dem Marktplatz der Stadt Split. Die teilnehmenden Orchester haben die freie Wahl ob sie diese beim Festival nutzen wollen.
4. Bewertungskriterien
Die Beurteilung der Vorträge erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- Stimmung und Intonation
- Ton- und Klangqualität
- Phrasierung und Artikulation
- Technische Ausführung
- Rhythmik und Metrik
- Dynamische Differenzierung
- Tempo und Agogik
- Klangausgleich und Registerbalance
- Musikalischer Ausdruck
- Interpretation und Stilempfinden
Jeder Juror vergibt pro Kriterium maximal 10 Punkte. Es gilt die folgende Zuordnung:
10 = „ausgezeichnet“
9 = „sehr gut“
8 = „gut“
7 = „zufrieden stellend“
6 = „nicht zufrieden stellend“
Jeder Juror kann damit maximal 100 Punkte vergeben. Die Summe aller einzelnen Punkte der fünf Juroren wird durch fünf dividiert und ergibt die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Orchesters.
5. Jury
Die Jury ist von internationaler Karakter und der Organisator des Festivals bennehnt ihn.
sie besteht aus drei bis funf Mitgliedern.
Der Dirigent des Orchesters kann auch der Mitglied der Jury sein, kann aber nicht in der Bewertung seines Orchesters teilnehmen.
Die Bewertung und die Entscheidung der Jury ist definitiv und das Orchester kann keinen Widerspruch einreichen.
6. Preise, Preisverleihung und Urkunden
Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung wird jedem Orchester der erreichte Platz und Gesamtpunktzahl mitgeteilt. Dabei werden zusätzlich die folgenden Prädikate vergeben:
90,1 – 100 Punkte: „mit hervorragendem Erfolg teilgenommen“
80,1 – 90 Punkte: „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“
70,1 – 80 Punkte: „mit gutem Erfolg teilgenommen“
60 – 70 Punkte: „mit Erfolg teilgenommen“
Für die ersten drei Orchester werden in jeder Kategorie die folgenden Preise vergeben:
1. Platz: Goldene Plakette und Sachpreis A
2. Platz: Silberne Plakette und Sachpreis B
3. Platz: Bronzene Plakette und Sachpreis C
Zusätzlich kann in jeder Kategorie ein Sonderpreis für die beste Interpretation des Pflichtstückes vergeben werden. Für alle vier Kategorien zusammen kann ein Sonderpreis für die beste Dirigentenleistung vergeben werden.
Jedes Orchester erhält eine Urkunde über die erreichten Leistungen. Außerdem erhält jedes Orchester von jedem Juror eine kurze schriftliche Stellungnahme mit Anmerkungen zur Aufführung.
7. Anmeldung
Für die Anmeldung des Orchesters müssen bis zum 25. Februar die folgenden Dokumente an den Veranstalter geschickt werden:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Schriftliche Aufstellung aller Musiker des Orchester mit den unter Abschnitt 2 geforderten Nennungen
Nach Eingang der Anmeldung erhält jedes Orchester durch den Veranstalter eine Einladung zum Festival. Nach dieser Einladung müssen noch die folgenden Unterlagen bis zum 29. Februar an den Veranstalter gesendet werden:
- Name und Komponist des Einspielstückes
- Partituren des Selbstwahlstückes
- aktuelles Foto des Orchester
- Beschreibung des Orchester
- Genaue Teilnehmerzahl des Orchester (mit Begleitpersonen die nicht am Wettbewerb teilnehmen) für die Reservation der Zimmer im Hotel
8. Allgemeine Bestimmungen
Alle teilnehmenden Orchester bekommen eine Woche vor dem Beginn des Festivals eine Auflistung mit allen teilnehmenden Orchestern zugesandt. Die Programmhefte des Festivals werden zum Beginn des Festivals ausgegeben.
Es besteht für alle Teilnehmer und Begleitpersonen die Möglichkeit früher Anzureisen oder später Abzureisen. Über die Preise für einen verlängerten Aufenthalt gibt der Veranstalter gerne Auskunft.
Die Teilnehmer des Festivals haben kein Recht auf Gagenforderungen gegenüber dem Veranstalter für die Dauer des Festivals. Alle Rechte der im Rahmen des Festivals gemachten Ton- und Bildaufnahmen und deren Verwertung liegen beim Veranstalter.
Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigungen von Instrumenten, Kleidung, Wertsachen, etc. Der Veranstalter hat das Recht Orchester, die sich nicht an die Wettbewerbsordnung halten, vom Wettbewerb auszuschließen.
